KI in der Zahnarztpraxis: Einsatzbereiche, Datenschutz, Einstieg
KI wird in Zahnarztpraxen heute vor allem an fünf Stellen eingesetzt: am Telefon, bei der Abrechnung, bei Röntgenbildern, in der Dokumentation und bei der Terminplanung. Für alle gelten dieselben Fragen zu Datenschutz und Verantwortung.
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Wo KI in der Zahnarztpraxis heute eingesetzt wird
Unter „KI in der Zahnmedizin“ werden sehr unterschiedliche Programme zusammengefasst. Manche verarbeiten Sprache, andere Bilder, wieder andere Abrechnungsdaten. Für die Entscheidung, ob sich ein Einsatz lohnt, hilft es, nach der Aufgabe zu sortieren statt nach der Technik. Die folgenden Bereiche beschreiben Kategorien von KI-Software für die Zahnarztpraxis, keine bestimmten Produkte.
Gemeinsam ist allen: Die KI macht einen Vorschlag, die Praxis entscheidet. Wie gut ein Programm im eigenen Alltag arbeitet, zeigt sich erst im Test mit echten Abläufen.
Telefon und Rezeption
KI-Telefonassistenten nehmen Anrufe entgegen, wenn die Rezeption besetzt ist oder die Praxis geschlossen hat. Sie beantworten wiederkehrende Fragen, etwa zu Öffnungszeiten, nehmen Terminwünsche oder Rückrufbitten auf und leiten sie an das Team weiter.
Für die Auswahl zählt vor allem, was bei unklaren Anliegen passiert. Ein Anruf mit Schmerzen oder Schwellung braucht einen anderen Weg als eine Terminverschiebung. Klären Sie außerdem, ob Gespräche aufgezeichnet werden und wo die Daten liegen. Anrufende sollten erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen.
Abrechnungsprüfung
Software zur Abrechnungsprüfung gleicht Leistungseinträge mit den Regeln von BEMA und GOZ ab. Sie weist auf Positionen hin, die nach der Dokumentation möglich, aber nicht berechnet sind, oder auf Kombinationen, die nicht zusammen abrechenbar sind.
Solche Hinweise sind nur so gut wie die Dokumentation, auf der sie beruhen. Was nicht in der Akte steht, lässt sich bei einer Prüfung nicht belegen. Die Entscheidung über jeden Hinweis bleibt bei der Praxis.
Röntgenauswertung
KI-Programme für Röntgenbilder markieren Auffälligkeiten, zum Beispiel Bereiche, die auf Karies, Knochenabbau oder periapikale Veränderungen hindeuten können. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt sieht die Markierung und beurteilt das Bild selbst.
Weil diese Programme die Diagnose unterstützen sollen, kommt hier das Medizinprodukterecht in Betracht (dazu unten). Fragen Sie bei der Auswahl nach der Zweckbestimmung des Herstellers und danach, für welche Aufnahmearten die Software vorgesehen ist.
Dokumentation
Bei der KI-Dokumentation hört eine Software beim Behandlungsgespräch zu und erstellt daraus einen Entwurf für die Karteikarte. Die Zahnärztin prüft den Entwurf und übernimmt ihn in die Praxissoftware. Das zielt auf ein Problem, das fast jede Praxis kennt: Die Dokumentation wird zwischen zwei Behandlungen knapp oder am Abend nachgetragen.
Ein Beispiel für diese Kategorie ist Chetti (KI-Dokumentation für die Zahnarztpraxis). Chetti erstellt ein Live-Transkript und daraus eine Notiz in der Gliederung der gewählten Vorlage, etwa Kurzdokumentation oder Ausführliche Behandlungsnotiz. Die Notiz enthält nur, was im Gespräch gesagt wurde, Befunde oder Diagnosen ergänzt Chetti nicht. Stichpunkte, die das Transkript nicht sicher belegt, erscheinen als „Hinweis zur Prüfung“. Mit einem Konto laufen Spracherkennung und Sprachmodell lokal auf dem Praxisrechner, Gespräche und Notizen verlassen den Rechner nicht.
Wie fertige Einträge aussehen können, zeigen die Beispiele für die zahnärztliche Dokumentation. Was rechtlich in die Akte gehört, erklärt der Artikel zur Dokumentationspflicht in der Zahnarztpraxis.
Terminplanung
KI in der Terminplanung schlägt freie Zeiten vor, die zur Behandlungsart und zum Behandlungszimmer passen, oder sortiert Terminwünsche aus Online-Buchung und Telefon vor. Manche Systeme verschicken Erinnerungen und bieten frei gewordene Termine Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste an.
Hier liegt der Nutzen meist in der Verbindung mit dem bestehenden Kalender der Praxissoftware. Prüfen Sie, ob das System den Kalender nur liest oder selbst Termine einträgt, und wer Änderungen freigibt.
Datenschutz bei allen KI-Anwendungen
Fast jede KI-Anwendung in der Zahnarztpraxis verarbeitet Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Hinzu kommt die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Drei Fragen sollten Sie vor jedem Einsatz klären:
- Wo werden die Daten verarbeitet? Auf dem Praxisrechner, in einem Rechenzentrum in der EU oder außerhalb der EU. Davon hängen die weiteren Pflichten ab.
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Verarbeitet der Anbieter Patientendaten in Ihrem Auftrag, ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.
- Was wird gespeichert und wie lange? Das betrifft Tonaufnahmen, Transkripte, Röntgenbilder und Protokolle. Fragen Sie auch, ob der Anbieter Daten zum Training eigener Modelle nutzt.
Ausführlicher behandelt das der Artikel zu KI in der Arztpraxis und Datenschutz. Bei lokal laufender Software wie dem Chetti-Helfer verlassen Gespräche und Notizen den Praxisrechner nicht. Die Pflicht, Patientinnen und Patienten über die Verarbeitung zu informieren, bleibt trotzdem bestehen.
Medizinprodukterecht
Ob eine Software ein Medizinprodukt ist, entscheidet ihre Zweckbestimmung. Software, die nach dem Willen des Herstellers etwa der Diagnose, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten dienen soll, kann unter die Definition in Art. 2 Nr. 1 der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) fallen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt dazu klar: Die Abgrenzung nimmt der Hersteller anhand der von ihm festgelegten Zweckbestimmung vor. Diese ergibt sich aus Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und Werbematerial. Ein bloßer Hinweis wie „kein Medizinprodukt“ ändert an der Einstufung nichts. Auf Antrag entscheidet das BfArM nach § 6 MPDG über den rechtlichen Status eines Produkts.
Für die Praxis heißt das: Fragen Sie den Anbieter nach der Zweckbestimmung und nutzen Sie die Software nur im Rahmen dieser Zweckbestimmung.
Wie Sie mit KI in der Praxis anfangen
- Eine Aufgabe auswählen: Beginnen Sie dort, wo im Alltag die meiste Zeit verloren geht oder die meisten Fehler entstehen, zum Beispiel bei der Dokumentation oder am Telefon. Mehrere Systeme gleichzeitig einzuführen erschwert die Bewertung.
- Testen: Nutzen Sie die Software einige Wochen mit echten Abläufen und legen Sie vorher fest, woran Sie den Erfolg messen. Prüfen Sie Ergebnisse anfangs vollständig.
- Team informieren: Klären Sie, wer die Software bedient, wer Ergebnisse prüft und was bei Fehlern passiert. Wer die Abläufe mitgestaltet, nutzt die Software eher.
- Patientinnen und Patienten informieren: Ergänzen Sie die Datenschutzinformation der Praxis und sagen Sie im Gespräch, wenn eine Software mithört.
Wer mit der Dokumentation beginnen will, findet auf der Seite zur KI-Dokumentation in der Zahnarztpraxis eine Beschreibung des Ablaufs. Hilfreich für die ersten Wochen ist auch die Liste der Zahnarzt-Abkürzungen, die in Notizen und Vorlagen vorkommen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die DSGVO, das Medizinprodukterecht und die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer in der jeweils geltenden Fassung.
Häufige Fragen
Wofür wird KI in der Zahnarztpraxis am häufigsten eingesetzt?
Verbreitet sind Telefonassistenten, Abrechnungsprüfung, Röntgenauswertung, Dokumentation aus dem Behandlungsgespräch und Terminplanung. Welche Aufgabe sich lohnt, hängt davon ab, wo in Ihrer Praxis die meiste Zeit verloren geht.
Darf ich KI-Software mit Patientendaten nutzen?
Ja, wenn die Vorgaben der DSGVO und die Schweigepflicht eingehalten werden. Klären Sie, wo die Daten verarbeitet werden, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist und was gespeichert wird. Patientinnen und Patienten müssen über die Verarbeitung informiert werden.
Ist KI-Software für Zahnärzte ein Medizinprodukt?
Das hängt von der Zweckbestimmung des Herstellers ab. Software, die etwa der Diagnose von Krankheiten dienen soll, kann ein Medizinprodukt sein. Nach Auskunft des BfArM nimmt der Hersteller die Abgrenzung vor, auf Antrag entscheidet das BfArM.
Ersetzt KI die zahnärztliche Entscheidung?
Nein. KI-Programme liefern Vorschläge, Markierungen oder Entwürfe. Die Beurteilung und die Verantwortung für Befund, Behandlung und Dokumentation bleiben bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt.
Wo verarbeitet Chetti die Gespräche?
Mit einem Konto laufen Spracherkennung und Sprachmodell im Chetti-Helfer lokal auf dem Praxisrechner. Gespräche, Transkripte und Notizen verlassen den Rechner nicht, Tonaufnahmen werden nicht gespeichert. Auf den Servern in Frankfurt liegen nur Kontodaten.
Chetti in Ihrer Praxis ausprobieren
Mit einem kostenlosen Konto nutzen Sie Chetti direkt im Browser. Die Gespräche verarbeitet der Chetti-Helfer auf dem Rechner Ihrer Praxis.
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