Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von Chetti.
Stand: 18. Oktober 2026
- Geltungsbereich
- Leistungen von Chetti
- Vertragsschluss und Testzugang
- Pflichten des Kunden
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Verfügbarkeit und Änderungen der Software
- Vergütung
- Laufzeit und Kündigung
- Nutzungsrechte
- Mängel
- Haftung
- Änderungen dieser Bedingungen
- Schlussbestimmungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Chetti zwischen der Dealzforest UG (haftungsbeschränkt), Europa-Allee 49, 60327 Frankfurt am Main (im Folgenden „Anbieter“), und ihren Kunden.
Chetti richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Arzt- und Zahnarztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Leistungen von Chetti
Chetti zeichnet Behandlungsgespräche auf, erstellt daraus ein Transkript und bereitet einen Entwurf einer strukturierten Notiz nach der Vorlage des Kunden vor. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Chetti ist nach seiner Zweckbestimmung ein Dokumentationswerkzeug. Die Software ist nicht dazu bestimmt, Diagnosen zu stellen, Therapieentscheidungen zu treffen oder solche Entscheidungen zu ersetzen.
Mit einem Konto verarbeitet Chetti Gespräche ausschließlich auf dem Rechner des Kunden, über das Programm „Chetti-Helfer“ und lokale KI-Modelle. Gesprächsaufnahmen, Transkripte und Notizen werden nicht an den Anbieter oder an Dritte übertragen.
Jede von Chetti erstellte Notiz ist ein Entwurf. Transkription und Zusammenfassung beruhen auf automatischer Sprach- und Textverarbeitung und können Fehler enthalten, etwa bei Zahlen, Dosierungen, Verneinungen oder der Zuordnung von Sprechern.
Vertragsschluss und Testzugang
Die Darstellung von Chetti auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter den Zugang freischaltet.
Der Anbieter kann einen kostenlosen Testzugang einräumen. Der Testzugang endet nach dem vereinbarten Zeitraum automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Testphase stellt der Anbieter Chetti ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereit.
Ein Demozugang ohne Registrierung und Anmeldung dient ausschließlich Test- und Vorführzwecken. Er kann Cloud-Dienste einsetzen und ist nicht für den Einsatz in der Praxis bestimmt. Im Demozugang dürfen keine Patientendaten oder sonstigen echten personenbezogenen Daten verwendet werden. Die Regelungen dieser Bedingungen zur lokalen Verarbeitung gelten für den Zugang mit Konto.
Pflichten des Kunden
Der Kunde bleibt für die ärztliche Dokumentation allein verantwortlich. Er prüft jede Notiz vor der Übernahme in die Patientenakte auf Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt sie selbst frei.
- Einwilligung zur Aufnahme: Der Kunde nimmt ein Gespräch nur auf, wenn alle Anwesenden vorher informiert wurden und eingewilligt haben. Er dokumentiert die Einwilligung.
- Schutz des Rechners: Der Kunde schützt den Rechner, auf dem Chetti läuft, insbesondere durch Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperre und aktuelle Updates.
- Berufsrecht und Schweigepflicht: Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz von Chetti mit seinen berufsrechtlichen Pflichten, der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzrecht vereinbar ist.
- Zugangsdaten: Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nur an berechtigte Mitarbeitende weiter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
- Zulässige Nutzung: Der Kunde nutzt Chetti nur für die eigene Praxis und nicht, um die Software Dritten zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen oder zurückzuentwickeln.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verantwortlicher für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO ist der Kunde. Da der Anbieter im regulären Betrieb keinen Zugriff auf Gesprächsaufnahmen, Transkripte und Notizen hat, verarbeitet er diese Daten nicht im Auftrag des Kunden. Für die Kontodaten ist der Anbieter selbst verantwortlich.
Veranlasst der Kunde im Einzelfall eine Leistung, bei der der Anbieter Kenntnis von Patientendaten erlangen kann, etwa Support am Rechner des Kunden, schließen die Parteien vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen im Bereich des Datenschutzes vor.
Der Anbieter hat sich gegenüber dem Kunden vorsorglich zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB verpflichtet und die bei ihm tätigen Personen schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Erklärung zur Verschwiegenheit stellt er dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
Wie Daten auf der Website verarbeitet werden, beschreibt die Datenschutzerklärung.
Verfügbarkeit und Änderungen der Software
Der Anbieter stellt Chetti mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an.
Der Anbieter darf Chetti weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit die vereinbarten Kernleistungen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Chetti ersetzt nicht die Praxissoftware und nicht die Patientenakte. Der Kunde übernimmt freigegebene Notizen in seine eigene Dokumentation. Notizen und Transkripte liegen auf dem Rechner des Kunden. Der Chetti-Helfer löscht Transkripte nach 7 Tagen und Notizen nach 30 Tagen automatisch.
Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang bis zum Ausgleich sperren.
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Kontodaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten auf dem Rechner des Kunden verbleiben beim Kunden.
Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Chetti für die eigene Praxis zu nutzen. Alle weiteren Rechte an der Software bleiben beim Anbieter.
Die Inhalte der Gespräche, Transkripte und Notizen stehen allein dem Kunden zu. Der Anbieter nutzt sie nicht für eigene Zwecke und nicht zum Training von KI-Modellen.
Mängel
Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel in Textform und beschreibt sie so, dass der Anbieter sie nachvollziehen kann.
Dass eine automatisch erstellte Notiz inhaltliche Fehler enthält, ist für sich genommen kein Mangel, da die Prüfung und Freigabe durch den Kunden Teil der vereinbarten Nutzung ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde eine Notiz ungeprüft übernommen hat.
Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Rechtslage oder neue Funktionen. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter info@dealzforest.com. Die Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.